Lieferantenkartei der Schrotthändler
Gab es bei der kDNA-Probe keine Beanstandungen, kann sich der Schrotthändler auf die weiteren Punkte der Checkliste des VDM konzentrieren. Am Anfang steht immer die Lieferantenkartei. Sie muss lückenlos geführt werden. Moderne Daten- und Logistiksysteme ermöglichen auch den Einsatz spezieller digitaler Techniken. Dabei sind auch digitale Unterschriften erfasst.
Welche Bedeutung hat die lückenlose Lieferantenkartei?
Außerdem dient die Kartei der Beweisführung, sollte es zu einem strafrechtlichen Verfahren kommen.
Um diesen Optionen zu entsprechen, hat der VDM ein Formblatt sowie eine Broschüre für die Erstellung der Lieferantenkartei erarbeitet. Diese Unterlagen berücksichtigen alle rechtlichen Vorschriften und die Gefahrenpotentiale.
Im ersten Schritt trägt der Verkäufer beim Kupfer Ankauf seinen Vor- und Nachnamen in die Karteikarte ein. Diesem folgen das Geburtsdatum sowie der Geburtsort. Der Schrotthändler lässt sich im Folgenden den aktuellen Personalausweis oder Reisedokument zeigen. Nun fügt er die laufende Nummer des Ausweises in das Formular ein. Genauso wichtig ist die Nationalität des Anbieters. Für die vollständige Dokumentation fertigt der Schrotthändler abschließend noch eine Kopie des vorgelegten Passes an.
Nach der gültigen Datenschutzverordnung sollte der Verkäufer einige statusbezogene Informationen abgeben. Hierzu gehört die Frage, ob er den Handel als Unternehmer im Rahmen seiner Firma oder privat abschließt. Handelt es sich um einen Unternehmer, dann benötigt der Käufer auf jeden Fall die Umsatzsteuernummer des Geschäftspartners. Diese kann er jederzeit über das Internet oder direkt beim Finanzamt per Telefon kontrollieren lassen, sofern der Kauf in die Sprechzeiten der Behörde fällt. Der Kleinunternehmer, der von der Umsatzsteuer befreit ist, verfügt hingegen nur über seine Steuernummer. Auch hier ist eine zeitnahe Kontrolle möglich. Aus diesem Grund bietet sich auch die Zahlung per Überweisung an. Erst wenn der Ankäufer sicher gehen kann, dass es sich um einen seriösen Anbieter handelt, schließt er den Handel rechtskräftig und endgültig ab. Vermutet er einen Betrug, sollte er auf jeden Fall die Polizei verständigen.
Geht es um eine größere Lieferung, für die ein höherer Verkaufserlös ausgezahlt wird, greift der Buntmetalhändler lieber zur Überweisung. Alternativ bietet sich das teurer Paypal an, mit dem die Zahlung zusätzlich abgesichert wird. Jedes Verfahren gibt dem Verkäufer aber auch die notwendige Zeit für eine eventuell notwendige Überprüfung des Verkäufers.
Auch der private Verkäufer gibt seine schriftliche Zustimmung mit der Angabe seines Status ab. Sonst kommt der Verkauf nicht zustande. In diesem Rahmen bestätigt er auch, dass er die erzielten Umsätze in seiner privaten Einkommensteuer erfassen wird.
Zum Schluss unterschreibt der Verkäufer das Dokument, mit Datum und Unterschrift.