Der Handel mit Schrott: Legal oder kriminell?

Die im Schrotthandel tätigen Kriminellen sind oft in Banden organisiert, die sowohl auf nationaler im Privatverkauf als auch auf internationaler Ebene arbeiten. Da sie das von ihnen erbeutete Metall in legale Währungen umwandeln wollen, benötigen sie willige Schrotthändler, die sich in ihrem Geschäftsbereich auskennen und das Diebesgut problemlos aufkaufen. Das auf diese Weise realisierte Einkommen fließt im Anschluss in legale Unternehmen und steht so der organisierten Kriminalität für weitere Aktivitäten zur Verfügung. Ein solcher Schrottankauf ist jedoch illegal und strafbar. Das gilt sowohl für den Versuch als auch für die aktive Ausführung.

Viele Schrotthändler sind jedoch schon im VDM organisiert und können sich gegen diese Strategien erfolgreich verteidigen. Um die Abwehrmaßnahmen im Vorfeld sinnvoll zu koordinieren, hat der Verband der Metallhändler e. V. zusammen mit der Polizei einen Leitfaden entwickelt. Jedes Mitglied kann und sollte ihn sich online beschaffen, um sein Risikomanagement danach zeitnah auszurichten. Er enthält sowohl technische als auch rechtliche Aspekte, die die vermeidbaren Schwierigkeiten beleuchten, mit denen die Händler beim Schrottankauf rechnen müssen.

Wie können Sie sich vor einer Rolle als Dealer schützen?

Im ersten Schritt kann jede Lieferung einer stichprobenartigen kDNA-Kontrolle unterzogen werden.
Wer beispielsweise Zinn oder Kupfer entwendet, muss es zuerst anfassen und dann abtransportieren. Selbst bei der Lagerung und während der Verkaufsverhandlungen stellt der Dieb eine direkte Verbindung zur Ware her. Hier setzt das kDNA-Verfahren an. Es handelt sich um eine unter UV-Licht oder dem Mikroskop sichtbare Markierung, die vom ursprünglichen Eigentümer an dem betreffenden Metall angebracht wird. Sie haftet nicht nur am Zinn und Kupfer Ankauf, sondern auch an jedem, der sich das Material unbefugt aneignet. Die Markierung besteht aus einer leuchtend fluoreszierenden Farbe. Alternativ werden für das Auge nicht wahrnehmbare Plättchen verwendet. Sie verbleiben nicht nur an der Ware, sondern übertragen sich auf die Haut und Kleidung des Kriminellen. Auch im benutzten LKW, Transporter oder Lagerraum lassen sich diese Spuren gerichtsverwertbar nachweisen. So kann die Polizei die Lieferkette vom geschädigten Händler über den Verbrecher bis zum versuchten Verkauf nachvollziehen.

Daraus folgt die Abschreckung, die sich durch Warn- und Hinweisschilder maßgeblich unterstreichen lässt. Einbrecher, die mit den von ihnen genutzten Werkzeugen jederzeit in Verbindung gebracht werden können, gehen das Risiko in den meisten Fällen nicht mehr ein.